Patienten information zur Verarbeitung personenbezogener Daten

Patienteninformation zur Verarbeitung personenbezogener Daten

Einwilligungspflichtige Datenverarbeitung

Ihre Einwilligung gilt gegenüber Ärzten, Therapeuten sowie medizinischem Personal (als Führungskräfte) und zuvor definierten Empfängern. Ihre Vereinbarung hebt das Berufsgeheimnis im Sinne von Artikel 321 des Schweizerischen Strafgesetzbuches ausdrücklich auf, wenn es für die Zwecke der Tätigkeit erforderlich ist. Ihre Zustimmung wird für alle Vorgänge im Zusammenhang mit Ihren personenbezogenen Daten eingeholt, unabhängig von den verwendeten Mitteln und Verfahren, insbesondere für die Erhebung, Aufzeichnung, Speicherung, Verwendung, Änderung, Übermittlung, Archivierung, Löschung oder Vernichtung von Daten.

Verantwortung

Verantwortlich für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten, insbesondere von Gesundheitsdaten, sind Ärzte, Therapeuten sowie medizinisches Personal (als Verantwortliche) und zuvor definierte Empfänger. Wenn Sie Fragen zum Datenschutz haben oder Ihre Rechte aus dem Datenschutz wahrnehmen möchten, wenden Sie sich bitte an Ihren Arzt oder Therapeuten.

Erhebung und Zweck der Datenverarbeitung

Die Verarbeitung (Erhebung, Speicherung, Nutzung und Speicherung) Ihrer Daten erfolgt auf der Grundlage der ärztlichen Konsultation und der gesetzlichen Bestimmungen zu deren Erfüllung und den damit verbundenen Verpflichtungen. Die Daten werden zum einen durch den behandelnden Arzt im Rahmen Ihrer Behandlung erhoben. Die Daten werden uns auch von anderen Ärzten und Angehörigen der Gesundheitsberufe mitgeteilt, von denen Sie betreut werden oder wurden, sofern Sie ihnen Ihre Einwilligung erteilt haben. In Ihrer Krankenakte werden nur Daten verarbeitet, die sich auf Ihre Behandlung beziehen. Die Krankenakte umfasst auch die personenbezogenen Daten, die Sie im Patientenformular angegeben haben, wie z.B. Ihre Identität, Ihre Kontaktdaten, Ihre Krankenkasse, aber auch das im Rahmen der medizinischen Behandlung durchgeführte Aufklärungsgespräch oder die erhobenen Gesundheitsdaten wie Anamnese, Diagnosen, Versorgungsvorschläge und Ergebnisse.

Für Datenübermittlungen erforderliche Einwilligung

Die Verarbeitung der Daten beruht rechtlich auf der Dokumentation der Krankenakte, sowie auf der Aufbewahrungs- und Abrechnungspflicht, wozu auch die Erhebung gehört. Wir geben Ihre personenbezogenen Daten, insbesondere Ihre medizinischen Daten, nur dann an externe Dritte weiter, wenn wir gesetzlich dazu berechtigt oder verpflichtet sind oder wenn Sie uns Ihre Einwilligung zur Weitergabe Ihrer Daten im Rahmen Ihrer medizinischen Behandlung erteilen.

  • Zweck der Übermittlung Ihrer Daten an Ihre Kranken- oder Unfall-/Invalidenversicherung ist die Abrechnung der Ihnen erbrachten medizinischen Leistungen. Die übermittelten Daten entsprechen den gesetzlichen Bestimmungen.

  • Die Kommunikation an die kantonalen und nationalen Verwaltungen (Kantonsärztlicher Dienst, Gesundheitsämter etc.) ergibt sich aus den gesetzlichen Meldepflichten

  • Die notwendigen Arzt- und Abrechnungsdaten werden an das Inkassounternehmen übermittelt (Inkasso überfälliger Forderungen)

Dauer der Datenspeicherung

Ihre Krankenakte wird grundsätzlich 20 Jahre ab Ihrer letzten Behandlung aufbewahrt. Sie ist dann zu vernichten, sofern nichts anderes vereinbart ist. In einigen Fällen, abhängig von Ihrer medizinischen Behandlung und vorbehaltlich Ihrer Einwilligung, werden die Daten an andere autorisierte Empfänger (Labore, andere Ärzte, Therapeuten usw.) übermittelt.

Widerruf der Einwilligung

Die Gesetzgebung verlangt von der Ärzteschaft und den Therapeuten, Ihre Daten und Krankenakten aufzubewahren. Ein Widerruf Ihrer Einwilligung zur Datenverarbeitung würde dieser gesetzlichen Verpflichtung zuwiderlaufen. Gleiches gilt für die für die Datenverarbeitung Verantwortlichen, wie oben unter den Empfängern erwähnt. Dies bedeutet, dass die Bearbeitung von Personendaten im Rahmen einer medizinischen Behandlung oder Therapie gesetzlich vorgesehen ist (LPMéd, LAMal und kantonale Gesundheitsgesetze), wobei zu berücksichtigen ist, dass auch die für die Verarbeitung Verantwortlichen gesetzlich an das Berufsgeheimnis gebunden sind, wobei die Empfänger als Hilfspersonen fungieren (Art. 62 DSG und Art. 321 CP). Für die Übermittlung anonymisierter Daten gilt Artikel 31 Buchstabe e DSG vollumfänglich. Wenn Sie jedoch eine erteilte Einwilligung ganz oder teilweise widerrufen möchten, müssen Sie dies schriftlich tun. Wenn die Datenverarbeitung nicht auf eine andere Rechtsgrundlage als die Einwilligung gestützt werden kann, wird sie eingestellt. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der vorgelagerten Datenverarbeitung nicht in Frage gestellt.

Informationsaustausch, Beratung und Bereitstellung

Sie haben das Recht auf Auskunft über Ihre personenbezogenen Daten. Dank Ihres persönlichen Zugangs können Sie Ihre Krankenakte auf der Plattform einsehen.

Berichtigung Ihrer Daten

Wenn Sie feststellen oder glauben, dass Ihre Daten unrichtig oder unvollständig sind, haben Sie die Möglichkeit, die Berichtigung zu verlangen. Wenn nicht festgestellt werden kann, dass Ihre Daten richtig oder unvollständig sind, haben Sie die Möglichkeit, diese anzufechten.

Dieses Dokument gilt sowohl für die Marke Allomed als auch für das Unternehmen Medipole und wird in mehrere Sprachen verfasst und übersetzt. Nur die französische Version ist maßgebend.